Einstellung des Sport- und Trainingsbetriebs der Mannschaften und Gruppen des SVD

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In den Medien wurde über die Einstellung des Trainings- und Übungsbetriebes der Sportvereine auf Grundlage der Abstimmung der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Merkel berichtet. Am 01.11.2020 wurde hierfür als Rechtsgrundlage die Änderung der Corona-Verordnung Baden-Württemberg mit Wirkung ab 2.11.2020 veröffentlicht. In §1a, Nr (6), LdfNr 7 wird der Betrieb von öffentlichen und privaten Sportstätten befristet bis zum 30.11.2020 untersagt.


Dies bedeutet, es ist kein Mannschaftstraining, Turnen oder Tanzen in der Turnhalle oder auf dem Sportplatz mehr möglich. Sämtliche Mannschaftsrunden der Verbände wurden ausgesetzt.

Sport ist leider nur noch allein, zu zweit oder mit Angehörigen des gleichen Haushaltes möglich.
Die zulässige Kontakte wurden auf zwei Haushalte begrenzt. Dies bedeutet, es kann auch im Freien und auf öffentlichen Plätzen kein Training mit mehreren Personen stattfinden.

Was weiterhin geht, ist das, was schon im Frühjahr in einigen Gruppen umgesetzt wurde:

  • Teamchallenges bei denen jeder einzeln seinen Trainingserfolg einbringt
  • Online-Training über Skype, Teams oder andere Plattformen
  • weitere kreative Ideen, wie jeder zuhause Sport treiben kann

Wie viele von euch, bin auch ich enttäuscht, dass nun so schnell wieder ein Aussetzen des gesamten Sportbetriebes erforderlich ist. Angesichts der dynamischen Infektionszahlen ist die Entscheidung der Regierung aber nachvollziehbar und alternativlos.
Wir werden uns im Vorstand abstimmen sobald sich Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben und in dieser Form informieren, was dies jeweils für den SVD bedeutet.

Ich bedanke mich für bei allen Trainern und Betreuern für euere Unterstützung.

Mit sportlichen Grüßen

Dr. Günther Meßmer

-1. Vorsitzender-

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